Im Zuge des Inkrafttretens des CanG - dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis - fällt medizinisches Cannabis nicht weiter unter die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, sondern kann in Zukunft von Ärztinnen und Ärzten (ausgenommen Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie Tierärztinnen und Tierärzte) auf einem Privatrezept, oder bei Kassenübernahme auf einem Kassenrezept verschrieben werden.

Gültigkeit Privatrezept: 3 Monate
Gültigkeit Kassenrezept: 28 Tage

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich auch gerne telefonisch oder per E-Mail direkt an uns.

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